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Niedriges, von der Straße zurückliegendes, von Haus Nr.16 teilweise verdecktes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem seitlichen Eingang ausgestattete, verputzte Haus hat, wie ältere Aufnahmen zeigen, ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge, das zum Teil aus wiederverwendeten stärkeren Hölzern, zum Teil aus schlankeren Hölzern aufgebaut ist. Bemerkenswert sind der bis zum Sockel durchgehende Eckständer rechts und die alten Dachwerkshölzer im Giebel. Als bescheidenes Hinterhaus, das offenbar aus Platzmangel auf drei Seiten dicht eingebaut wurde, ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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