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Traufständiges zweigeschossiges Wohnhaus mit niedrigem Sockel und weit auskragendem Satteldach. Klare Proportionen und ein vollkommen symmetrischer Fassadenaufbau prägen das verputzte Gebäude, das in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden sein dürfte. Wichtige Merkmale sind der in der Mittelachse gelegene Eingang, das ebenfalls in der Mitte angebrachte Zwerchhaus mit flach geneigter, weit vorspringender Verdachung und die beiderseits der Mitte zu Paaren geordneten Fenster. Besondere Details sind die kleine Freitreppe, die Binnenteilung der Fenster und die Klappläden. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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