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Das direkt an das Nachbargebäude Nr. 36 gefügte Fachwerkgebäude erhebt sich ebenfalls über zwei Vollgeschosse und wird von einem Satteldach abgeschlossen. Die verkleidete Fassade mit leicht vorkragendem Obergeschoss ist ausschließlich durch ihre vier, annähernd symmetrisch angeordneten Fensterachsen gegliedert. Im Giebelfeld sind die beiden Fensterachsen zu einem Fensterpaar zusammengeführt. Einschließlich der alten schmiedeeisernen Einfriedung ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |