Wildemannsgasse 1 und 7
Wildemannsgasse 1 und 7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
  • Wildemannsgasse 1
  • Wildemannsgasse 7
Flur: 1
Flurstück: 355/2, 358/2

Eckständerfiguren des 1969 im Zuge der Altstadtsanierung abgebrochenen Wildemannshauses (Wildemannsgasse 9). Die bemerkenswerten, im weiteren Umkreis einmaligen Figuren von 185 cm Länge und 34 cm Breite, die sowohl der Gasse als auch dem Haus den Namen gaben, stammen wahrscheinlich noch aus der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts. Allgemein als „wilde Leute" oder auch als Südseeinsulaner gedeutet, sind die als hervorragende Beispiele der heimischen Zimmermannskunst einzustufenden Reliefs als Spolien in die Neubauten Wildemannsgasse 1 und 7 eingelassen. Wegen ihres Seltenheitswertes sind sie aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Sachteile Kulturdenkmäler.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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