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Im Winkel zur Straßenflucht stehendes, dreizoniges Fachwerkwohnhaus. Das auf einem Sockel errichtete, giebelständige Haus besteht aus einfachem, regelmäßig aufgebautem Fachwerk. Bemerkenswert sind die geschosshohen Streben, das umlaufende Quergebälk mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern, die V-förmig profilierten Eckständer und die Rähminschriften. Die Inschrift auf der Giebelseite lautet: „DER BAUHERR IST CHRISTOPH PIS/ DIE HAUSS FRAU ANNA ELISABETHA/ EERBAUT IM JAHR CHRISTI DEN 17TEN MAY 1810", die der Traufseite: „Dies Hauß ist verfertiget durch Gottes Beystand/ er bewahre es für Feuer und für Brand/ Der Zimmermeister ist Balser Teubel von Flensungen". Das traufseitig erschlossene Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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