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Die kleine Brunnenanlage, deren Becken vor wenigen Jahren erneuert wurde, steht gegenüber der Einmündung der Quellenstraße am Beginn der Grünberger Straße und hat daher wichtige städtebauliche Funktion. Ihre achteckige, gusseiserne Brunnensäule aus dem 19. Jahrhundert, deren profilierter Schaft von einem Pinienzapfen bekrönt wird, besitzt außerdem technikgeschichtlichen Wert, so dass die Anlage aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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