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Fachwerkwohnhaus auf gestuftem Sockel. Das verputzte, zur Straße leicht angewinkelte, giebelständige Gebäude, dessen Dach vermutlich im 19. Jahrhundert verändert wurde, könnte seinen Proportionen nach noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Es zeigt einen deutlichen Geschossüberstand und eine zweiachsige Gliederung durch die in bauzeitlicher Anordnung erhaltenen Fenster. Einschließlich der alten Eingangstür, einer Füllungstür mit Oberlicht, und der kleinen Freitreppe ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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