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Traufseitig zum Hof orientiert, zeigt das dreizonige Fachwerkgebäude Merkmale, die auf eine Erbauung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hindeuten. Bemerkenswert ist zunächst der hohe, an den Ecken durch Quader verstärkte Bruchsteinsockel. Die beiden Geschosse haben dichtes, aus geradlinigen Hölzern bestehendes Fachwerk, das aus je zwei waagerechten Riegelbändern, Bundständern und steil gestellten Streben aufgebaut ist. Das Quergebälk besteht aus einer profilierten Schwelle, den sichtbaren Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern. Dominierendes Element des Gebäudes ist die symmetrisch aufgebaute, mit einer hölzernen Dachkonstruktion ausgestattete Freitreppe, die zum hochgelegenen Eingang mit zweiflügeliger Füllungstür mit Oberlicht führt. Einschließlich seiner Nebengebäude ist das Fachwerkwohnhaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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