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Hofanlage mit vollständig verkleidetem Fachwerkwohnhaus auf flachem Sockel mit Anbau und winkelig angesetzter, großvolumiger Fachwerkscheune, die den Hof abschließt. Das giebelständige, weit in die Tiefe des Hofes reichende Wohnhaus verfügt über ein vorkragendes Dachgeschoss mit Krüppelwalmdach, das auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert hindeutet. Die gesamte Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |