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Das 1820 anstelle eines älteren Gebäudes errichtete, zweigeschossige Wohngebäude hat ein einfaches Fachwerk der Erbauungszeit mit geschosshohen geraden Streben. Bemerkenswert ist die vielleicht noch auf den Vorgängerbau zurückgehende bzw. aus älteren Steinen wiedererrichtete Freitreppe, die zum hochgelegenen, von einem breiten Balkon überfangenen Eingang führt. An der Stirnseite dieser symmetrischen Treppenanlage ist ein kapitellartiger Stein eingelassen. Von Voluten flankiert zeigt er in der Mitte ein in flachem Relief ausgeführtes Mühlrad mit begleitendem Rankwerk sowie die Inschrift „17 I C R 27". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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