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Gesamtanlage Unterpforte
Unterpforte 1-7
Die Gesamtanlage besteht aus vier nebeneinander liegenden, den südlichen Beginn der Unterpforte markierenden Hofanlagen, Unterpforte 1-7. Die Gebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert ergeben in ihrer geschlossenen Abfolge ein schützens- und erhaltenswertes Gesamtbild. Sie sind auch durch ihre ablesbaren baulichen Wandlungen ein bauhistorisch wichtiges Beispiel für den strukturellen Wandel des Dorfes. Die vier Hofanlagen sind daher aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |