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Südöstlich von Münster liegt, unweit der über die Wetter führenden Hessenbrücke (Hessenfurt) links der alten, über Hungen und Grünberg geführten Nord-Süd-Straße (kurze Hessen, Hohe Straße), die Hessenbrücker Mühle. Die wohl im späten 17. Jahrhundert eingerichtete Mühle, deren Müller und Besitzer seit 1732 bekannt sind, liegt nur wenige Meter westlich des Hessenbrücker Hammers. Sie besteht aus einem Wohnhaus und mehreren Nebengebäuden und ist von einer Mauereinfriedung umgeben. Laut einer Inschrift wurde die Mühle, die 1830 der Familie Buderus gehörte, um 1850 neu errichtet, wobei das Wohnhaus mit seinem regelmäßigen Fachwerk und den streng gereihten Fenstern vom Georgenhammer übertragen wurde. Das gesamte Anwesen, dessen heutige Bebauung weitgehend dem 19. Jahrhundert zuzurechnen ist, ist aus geschichtlichen Gründen als Sachgesamtheit schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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