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Kleiner, eingeschossiger, auf hohem Sockel mit Eckquadern errichteter Bau des ausgehenden 19. Jahrhunderts, der die Fachwerkformen des 17. und 18. Jahrhunderts aufnimmt. Weit geschwungene Streben mit Kopfhölzern und Halsriegeln schließen an die säulenförmig beschnitzten Eckständer an. Die Schwellen sind profiliert. Das Dachgeschoss ist von entgegengesetzten, geschwungenen Streben mit beschnitzten Kopfhölzern seitlich des mittigen Fensterpaares geprägt. Das am Ortsrand liegende Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |