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Der am östlichen Ende der Lindenstraße gelegene Wasserbehälter hat einen sorgfältig gestalteten Stolleneingang. Das symmetrisch aufgebaute Lungsteinmauerwerk, das mit einem korbbogenförmigen Abschluss und geschweiften Wangen in zeittypischen Jugendstilformen ausgeführt ist, zeigt über dem Eingang eine giebelförmig gestaltete Platte mit der Inschrift „Wasserwerk Münster 1910". Der Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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