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Das giebelständige, an der Ecke zum Herrengarten gelegene Fachwerkwohnhaus dürfte im ausgehenden 18. Jahrhundert entstanden sein. Es hat, wie ältere Fotografien zeigen, im Obergeschoss und im Giebel relativ kräftiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Charakteristische Merkmale sind die umlaufende, profilierte Schwelle, zwei Riegelbänder, geschosshohe Schrägstreben und dekorativ eingesetzte Kurzstreben. Bemerkenswert sind weiterhin eine dockenförmige Brüstungsfigur im Traufbereich und die V-förmig zusammenlaufenden, leicht gekrümmten Streben im Giebel. Das inzwischen verputzte Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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