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Giebelständiges kleines Fachwerkwohnhaus. Das Ende des 18. Jahrhunderts errichtete, im Erdgeschoss massiv erneuerte Gebäude verfügt über breit gestellte, gebogene Eckständerstreben auf der symmetrisch ausgebildeten Giebelseite. Seine Gefache zeigen Kratzputzornamente in Tüpfelmanier, die erst 1962, jedoch in traditioneller Technik ausgeführt wurden. Zusammen mit der alten Bruchsteineinfriedung ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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