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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, gelegen an der Einmündung eines schmalen Weges. Während das auf einem Natursteinsockel gelegene Erdgeschoss Fachwerk des 19. Jahrhunderts zeigt, ist das Obergeschoss aufgrund seiner weit geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern in das 17. Jahrhundert zu datieren. Das Gebäude ist einschließlich des traufständigen Nebengebäudes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |