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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Münster
  • Unterpforte
  • Oberpforte
  • Im Dorf
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 12, 13, 14, 15, 16

Da das 1137 erstmals erwähnte „munstere“ seinem vom lateinischen Wort „monasterium“ abgeleiteten Ortsnamen nach vermutlich ursprünglich eine klösterliche Niederlassung oder Einsiedelei war, kann davon ausgegangen werden, dass in Münster schon früh eine Kirche bestanden hat.

Sichere Hinweise auf die Existenz einer Kirche ergeben sich aber erst aus urkundlichen Belegen des frühen 14. Jahrhunderts, so die Erwähnung eines Plebans (1304), die Erwähnung als Pfarrei (1316) und die 1317 erfolgte Inkorporation der Kirche in das Licher Marienstift.

Die heutige Kirche, die insgesamt spätgotischen Bestand zeigt, jedoch in ihren Anfängen wahrscheinlich auf die Zeit um 1300 zurückgeht, hatte, einem Bericht von 1844 zufolge, einen „runden Chor“, also vermutlich eine romanische Apsis, die um 1830 zusammen mit der Sakristei niedergelegt wurde.

Ältester Teil der heutigen Anlage ist der wuchtige, annähernd quadratische Westturm, auf dessen Westseite das spitzbogige, offensichtlich sekundär vergrößerte Hauptportal liegt. Er besteht aus außergewöhnlich dicken Mauern, ist im Innern mit einem Kreuzgewölbe mit gekehlten Rippen auf Kapitellen bzw. Kopfkonsolen ausgestattet und trägt einen in zwei Bauphasen entstandenen Turmhelm. Während der vierseitige Pyramidenstumpf noch dem ursprünglichen Bestand zuzurechnen ist, stammt der schlanke, mit vier Dreiecksgiebeln versehene Spitzhelm offensichtlich aus dem 16. Jahrhundert.

Auch das sich nach Osten anschließende, aus drei ungleich breiten, dreijochigen Schiffen bestehende, im Bereich des Mittel- und Südschiffs durch Ostchöre erweiterte Langhaus dürfte, wie der vom Turm ausgehende, an der Südseite weitergeführte Sockel belegt, im Kern auf die älteste Bauphase zurückgehen. Ein weiterer Hinweis auf dessen frühe Entstehung ist das schmale, rundbogige Fenster im westlichsten der drei Quergiebel der Südseite. Dieses aus Lungstein bestehende Fenster ist ebenso wie das südliche Turmfenster und das westliche Fenster der Nordseite, die aus dem gleichen Material bestehen, spätestens Ende des 13. Jahrhunderts entstanden. Wesentlich jünger sind drei weitere, an der südlichen Außenseite asymmetrisch angebrachte, hochgotische Fenster mit Maßwerk, die mit den wohl gleichzeitig entstandenen vier Jochen der spitzbogigen Kreuzgewölbe im Inneren korrespondieren.

Wichtige Merkmale des Kircheninneren sind die gedrungenen Pfeilerarkaden, die gekehlten, stark plastisch hervorgehobenen Gewölberippen mit differenziert gearbeiteten Konsolen und Schlusssteinen, die zum Turm führende Wendeltreppe im Westjoch des nördlichen Seitenschiffes sowie die aus dem 17. Jahrhundert  stammenden Rankenmalereien in den Gewölbekappen.

Anders als der Hauptchor, der durch den um 1830 erfolgten Eingriff seine ursprüngliche Gestalt verloren hat, wahrt der südliche Nebenchor wichtige Details. Eine spätgotische Sakramentsnische, deren Sturz mit einem Kielbogen und filigranem Maßwerk ausgeschmückt ist, befindet sich in seiner Ostwand. Diese wird umgeben bzw. überfangen von figürlichen und ornamentalen Malereien des 15. Jahrhunderts. Dargestellt sind, soweit erkennbar, die Symbole der vier Evangelisten im Gewölbe, eine Marienverkündigung und drei Figuren, deren mittlere als Erzengel Michael zu deuten ist. Bemerkenswert sind außerdem eine Opfernische in der Südwand neben diesem Chor, deren äußerer Einwurfschlitz, wie anhand der an der Außenwand noch vorhandenen Konsolen ablesbar, durch ein Vordach geschützt war, die wohl auf die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts zu datierende Steinkanzel und schließlich der runde romanische Taufstein, der spätestens in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist und dadurch beweist, dass Münster schon damals Pfarrei gewesen ist.

Zusammen mit der in Teilen erhaltenen Mauereinfriedung, die im nördlichen Abschnitt mit Schießscharten ausgestattet ist, und damit die einstige Wehrfunktion des Kirchhofes verdeutlicht, ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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