Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ortsbildprägende Hofreite an der Ecke zur Heerstraße. Das Hauptgebäude der Hofanlage ist ein voluminöses Einhaus mit vorderem Wohn- und anschließendem Scheunenteil. Es ist zur Straße hin mit einem hohen Bruchsteinsockel mit Kellertür und Kellerfenster ausgestattet und zeigt auf der breiten, zur Burgstraße orientierten Giebelseite regelmäßiges, zum Teil aus gebogenen Hölzern bestehendes Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Auffallende Merkmale sind die unregelmäßigen, starken Schwellen sowie die teils stark gekrümmten Streben an den Eckständern, die im Obergeschoss durch Kopfwinkelhölzer und Halsriegel ergänzt sind. Besonders wichtig ist die hohe, steinerne Freitreppe, die zum hofseitigen Eingang führt. Dieser wahrt eine zweiflügelige Füllungstür mit Oberlicht. Das gegenüber der Einmündung der Wilhelmstraße stehende Gebäude ist zusammen mit dem rechtwinklig angesetzten Stall und dem nach vorn geöffneten Hofraum mit Originalpflaster aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |