Burgstraße 18, Kirche, Langhaus und Chor
Burgstraße 18, Kirche, Ansicht von Südosten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Röthges
  • Burgstraße 18
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 4/1

Nachdem die schon zur Zeit der Reformation existierende ältere Kirche, eine Filialkirche von Wetterfeld, „auf Befehl der Großherzoglichen Oberbaudirection" im Jahre 1846 wegen Baufälligkeit abgebrochen worden war, wurde vorübergehend das Schulgebäude als Betsaal benutzt.

Die heutige Kirche entstand erst 1878/79 nach Plänen des Großherzoglichen Baurates Dieffenbach aus Grünberg und wurde laut der am Portal angebrachten Inschrift: „GOTT GEWEIHT DEN 14. SEPTEMBER 1879 VON DER GEMEINDE RÖTHGES" am 14.9.1879 geweiht.

Die von Süd nach Nord orientierte, im Bogen der Burgstraße gelegene Kirche, deren historisierender „Spitzbogenstyl" sich eng an die Vorgaben der seit 1851 beim Oberkonsistorium und der Oberbaudirektion ausliegenden Musterentwürfe anschließt, ist ein rechteckiger Saalbau mit kleinem 5/8-Chor und verschiefertem Satteldach, dessen Längsseiten durch je drei Spitzbogenfenster mit Scheinmaßwerk belichtet werden. Achsial eingebunden bzw. vorgeblendet, prägt der quadratische, von Gesimsen waagerecht unterteilte Turm die seitlich durch Ecklisenen und schräge Spitzbogenfriese verzierte, südliche Eingangsfassade. Hauptgestaltungsmittel sind das spitzbogige Portal, das sechsteilige Radfenster, das zweiteilige Spitzbogenfenster mit integrierter Uhr und die achtseitige Steinlaterne mit pyramidal auslaufendem Helm. Wichtige Elemente des einheitlich im Zeitstil ausgestatteten Innenraums sind die dreiseitige, auf oktogonalen Stützen ruhende Empore, die umlaufende Chorempore, die mit einem gotisierenden Schalldeckel abschließende Kanzel und eine Gedenktafel für die Kriegsteilnehmer des Jahres 1870/71, die mit einer Germania, dem Reichsadler und dem Hessischen Löwen geschmückt ist. Einschließlich der mit einem Eisengitter versehenen Einfriedungsmauer und der vorgelagerten Freitreppe ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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