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Giebelständiges, zur Zeit vollständig verkleidetes Fachwerkwohnhaus. Seinen Proportionen nach dürfte das Haus, an dessen Traufseite der gestufte Bruchsteinsockel teilweise freiliegt, im 17. Jahrhundert errichtet worden sein. Der leichte Geschossüberstand an der Giebelseite, das hohe, steile Dach sowie die Position der Fenster in Ober- und Dachgeschoss deuten auf einen weitgehenden Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges hin. Das Gebäude wird durch angefügte Nebengebäude und eine quer liegende Scheune ergänzt. Die gesamte Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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