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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das im Erdgeschoss verputzte Haus weist im Obergeschoss und im Giebel das bauzeitliche Fachwerkgefüge auf. Hier finden sich je zwei Brüstungsfelder, die mit Andreaskreuzen, die von Rauten durchzogen sind, ausgeziert sind. Diese Schmuckelemente stammen nicht aus der Erbauungszeit, sondern wurden später als historisierende Zitate angebracht. Das Gebäude ist einschließlich der rückwärtigen Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |