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Gesamtanlage historischer Ortskern
Beergartenstraße 1-3, 2-6,12-14
Horloffstraße 1
Mönchsgasse 1-3, 7-15, 8-16
Neugasse 1-7, 2, 8-16
Rupertisstraße 1, 2-14, 20-30
Unterecke 1-7, 4-10
Schon die topographisch vorgegebene Grundsituation des 1183 neu gegründeten oder wiederbesiedelten Ortes Ruppertsburg erfordert seine Einstufung als siedlungsgeschichtlich interessante Gesamtanlage. Der alte, weithin sichtbare Ortskern liegt auf einem von West nach Ost gerichteten Bergrücken, dessen steile, im Norden zur Horloff, im Süden zum Silbach abfallende Hänge bis heute die Gesamtansicht entscheidend prägen.
Hauptachse der Gesamtanlage ist die Rupertistraße. Sie bindet im Westen über einen nach Süden geführten Bogen mit historischen Mauerzügen spitzwinklig an die in Serpentinen ansteigende Straße (Unterm Steinberg) an und wird im Osten ab der Einmündung der von Südosten herangeführten Beergartenstraße als Horloffstraße weitergeführt.
Westlich und östlich des genannten Bogens finden sich die wohl ältesten, dicht und unregelmäßig bebauten Areale (Unterm Steinberg 1/3, Unter Ecke) des Dorfes.
Das eigentliche Zentrum liegt allerdings weiter östlich und wird durch die Kirche markiert. Hier beginnt auch das sich verästelnde Gassensystem der Mönchsgasse mit der alten Schule und dem Backhaus, das nach Osten hin durch die Neugasse begrenzt wird, die von der Rupertistraße kommend, zunächst von Nord nach Süd gerichtet ist, dann aber abrupt nach Osten, in Richtung Beergartenstraße abbiegt. Die durch kleine Hofanlagen geprägte, historische Bausubstanz sowie die Siedlungsstruktur sind insbesondere in Mönchsgasse, Neugasse und Unterecke weitgehend unverändert erhalten, weshalb der Siedlungskern aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |