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Gesamtanlage Friedrichshütte
Friedrichshütte 3-17, 2-10
1707 entstand im Auftrag des Grafen Friedrich Ernst zu Solms-Laubach die nach ihm benannte Friedrichshütte. Sie wurde, nachdem die Rahmenbedingungen, wie Erz-, Holz- und Wasservorkommen, durch den Hüttenfachmann Alberti gründlich geprüft worden waren, im Horlofftal östlich von Ruppertsburg angelegt. Der Graf betrieb zunächst das Hüttenwerk, zu dem auch ein Hammerwerk, der Hessenbrückenhammer westlich von Wetterfeld, gehörte, in eigener Regie. 1716 verpachtete er es dann an den Unternehmer Jacob Neuburger, der bereits mehrere Werke betrieb, so dass er die Gesamtleitung 1717 an Johann Wilhelm Buderus übertrug. Als der Pachtvertrag mit Neuburger auslief, konnte ihn Buderus durch die Zahlung einer Kaution von 2000 Gulden am 14.3.1731 übernehmen. Dieses Datum gilt bis heute als Gründungsdatum der Buderus AG Wetzlar. Nach fast 140 Jahren im Besitz der Familie Buderus wechselt die Friedrichshütte 1870 dann an die aus Mainz stammende Familie Römheld.
Einige Gebäude der historischen Hüttenanlage, die nach den starken Veränderungen der letzten Jahre (z.B. Überführung der alten Schlackenpoche ins Deutsche Bergwerksmuseum Bochum) kein geschlossenes Gesamtbild mehr ergeben, stehen vereinzelt an der Straße nach Gonterskirchen.
Die gesamte Anlage der Friedrichshütte steht als Gesamtanlage aus technischen und geschichtlichen Gründen unter Schutz.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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