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Das mit einem Satteldach versehene Feuerwehrgerätehaus bildet eine bauliche Einheit mit dem hohen Schlauchturm. Beide befinden sich in ortsbildprägender Position an der in spitzem Winkel abzweigenden, steil bergab führenden schmalen Straße. Der über quadratischem Grundriss errichtete Turm ist von einem flach geneigten Walmdach abgeschlossen und durchweg holzverkleidet. Über der straßenseitigen Eingangstür befinden sich drei übereinander liegende, durch Klappläden verschlossene Fensteröffnungen, deren letzte durch ein umlaufendes, horizontales Profil optisch abgehoben ist. Als eines der wenigen erhaltenen Beispiele dieser dörflichen Gemeinschaftsbauten sind Gerätehaus und Schlauchturm aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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