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Das 1903 als Sommerhaus eines Mainzer Baubeamten errichtete, später als Gemeindeforsthaus genutzte Gebäude zeigt zeittypische Gestaltungsformen. Charakteristische Merkmale sind der stark gegliederte Um- und Aufriss und die abwechslungsreiche, weit vorkragende, von Giebeln und einem Turm geprägte Dachlandschaft. Während das Untergeschoss aus Ziegelmauerwerk besteht, in das schlanke flachbogige Fenster eingelassen sind, zeigt das Obergeschoss aus schlanken Hölzern aufgebautes Zierfachwerk, dessen Konfigurationen dem traditionellen ländlichen Formenvokabular entliehen sind. Wichtige Details sind das große, dreiteilige Korbbogenfenster im Mittelrisalit, die hölzerne Verdachung des Eingangsbereiches, die beiden konsolgestützten Teilwalmgiebel, die ebenso wie der pyramidale Turmhelm in Knäufen enden, und die als Häuschen ausgeformten Schornsteine. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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