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Das eingeschossige Wohnhaus mit weit herabgezogenem Halbwalmdach stellt eines der ältesten erhaltenen Gebäude der Friedrichshütte dar. Es liegt mit seiner verputzten Giebelfassade direkt an der Straße und zeigt hier eine symmetrische Gliederung durch zwei weit auseinander stehende Fenster im Erdgeschoss und zwei zusammen gerückte Fenster im Dachgeschoss. Auf der Traufseite hat sich der mit einem hohen Oberlicht ausgestattete Eingang sowie ein hölzerner Laubenanbau erhalten. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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