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Der kleine klassizistische, im Sturz auf 1850 datierte Steinbau steht seitlich der Schule und ist mit seiner Giebelseite zum Hof orientiert. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind der mit Sandsteinlaibungen gefasste, von einer Lünette überfangene Eingang, ein kreisrundes Fenster im Giebel sowie ein ebenfalls von Sandsteinlaibungen gerahmtes, großes Seitenfenster. Als ortsgeschichtlich wichtiger Gemeinschaftsbau ist das Backhaus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |