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Das heute giebelständige, mit einem Sockel versehene Fachwerkwohnhaus, das laut örtlicher Überlieferung ursprünglich mit der Traufseite zur Straße lag, zeigt nur noch im Ober- und Dachgeschoss der Giebelseite und im vorderen Teil des Obergeschosses der Traufseite die originalen Hölzer der Erbauungszeit. Auffallend und besonders charakteristisch sind dabei die gebogenen, breit gestellten und mit Gegenstreben versehenen Streben. Die Bauinschrift variiert eine an zwei weiteren Bauten (Neugasse 1, Rupertistraße 4) zu beobachtende Grundformel: "DIESER BAV STEHT IN GOTTES HAND VND WIRD ZVM ECKSTEIN GENAND IOHAN EBERHART VND ANNA CATARINA SIND DIE BAVLEVTH GENAND M (= Meister) CONRAD FRITZ GEMACHT MIT SEINER FLEISIGE HAND DEN 17 FEBRI 1692". Als frühstes Werk des aus Ruppertsburg stammenden Zunftmeisters Conrad Fritz ist das nach hinten verlängerte Haus einschließlich der jüngeren Fachwerkscheune Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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