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Im Winkel zur Straßenflucht stehendes, leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem hohen Kellersockel und einem giebelseitigen Eingang versehene Gebäude bildet durch die rechtsseitige Erweiterung und durch die Abschleppung des Satteldaches eine asymmetrische Fassade aus. Diese ist vollständig verkleidet, so dass das Fachwerk hier nicht zu erkennen ist. Die an der Traufseite offenliegende Fachwerkstruktur, die auf eine Erbauung im 17. Jahrhundert deutet, zeigt kein einheitliches Bild. Während der vordere Teil durch ein regelmäßiges, aus starken Hölzern bestehendes Fachwerkgefüge mit hohen Streben gekennzeichnet ist, zeigt das hintere, frei abgestützte Obergeschoss unregelmäßiges Fachwerk aus schlankeren Hölzern, was auf eine zweite Bauphase, vermutlich im 18. Jahrhundert hinweist. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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