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Giebelständiges, zweizoniges Fachwerkwohnhaus auf hohem Natursteinsockel mit späterem Anbau. Die unvollständige, in Majuskeln abgefasste Inschrift im straßenseitigen Quergebälk lautet: "DIESER BAU STEHT IN GOTTES HAND...IST DER BAUHERR GENAND M (= Meister) CONRAD FRITZ GEMACHT MIT SEINER HAND GOTT BEHÜTS VOR FEUERSBRAND ANNO 1703".
Während das außergewöhnlich hohe Erdgeschoss durch eine gerade, schlichte Hölzeranordnung geprägt ist, zeigt das Obergeschoss das zentrale Motiv einer breit gestellten, mit Fußstreben versehenen "Mannfigur". Ein durchlaufendes Brustriegelband sowie die Strebefiguren an den Eckständern ergänzen das Bild. Bemerkenswerte Details sind die gerundeten Füllhölzer, die beiden geschweift geführten Andreaskreuze unterhalb der Dachfenster und das die Höhe des Hauses betonende Andreaskreuz an zentraler Stelle über dem obersten Kehlbalken. Das exponierte Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |