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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das giebelständige, vorn mit einem kräftigen Bruchsteinsockel ausgestattete Haus zeigt profilierte Quergebälke, geschosshohe gerade Streben im Untergeschoss und weit ausgreifende, teils mit gegenläufigen Fußstreben versehene Streben im Obergeschoss. Das vermutlich im 19. Jahrhundert erneuerte Dach kragt auf der Giebelseite vor und wird von geschnitzten Bügen abgestützt. Einschließlich der alten Tür mit Oberlicht und diamantierten Füllungsfeldern ist das Gebäude als Teil der südlichen Straßenbebauung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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