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Die von der Straße zurückgesetzte, hinter Nr.13 direkt über dem nördlichen Abhang stehende, kleine Hofreite besteht aus einem Fachwerkwohnhaus, einer angereihten Scheune und einem winkelig angesetzten Stallgebäude. Das mit einem steilen Satteldach ausgestattete, zweigeschossige Wohnhaus wahrt auf der zum Hof liegenden Traufseite die folgende unvollständige, in Minuskeln abgefasste Inschrift: "DIESER BAU STEHT IN GOTTES HAND JOHANNES LEIDNER UND FRAU SIND BAULEUT GENANT AUS VILLINGEN MEISTER WAR KONRAD DIEHL ...1790". Sein weitgehend unverändertes Fachwerk zeigt einfachen Aufbau mit Brustriegeln, geschosshohen Streben und Kurzstreben. Die Fenster des Obergeschosses, von denen eines als Schiebefenster mit sechseckiger Bleiverglasung erhalten ist, haben noch die originale Größe und Anordnung. Zusammen mit den Nebengebäuden bildet das Gebäude eine selten geschlossene, kaum veränderte Hofanlage mit interessanter, in der Höhe gestaffelter Dachabfolge und muss daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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