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Das zweigeschossige traufständige Gebäude auf flachem Sockel wird von einem hohen Mansarddach mit Giebelgaube abgeschlossen. Die traufseitige Fassade wird nicht ganz regelmäßig durch fünf Fensterachsen gegliedert, deren mittlere den über eine Freitreppe zugänglichen Eingang aufnimmt. Das Gebäude, das in ortsbildprägender Lage gegenüber der Kirche steht, schließt die Mönchsgasse optisch ab und ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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