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Langgestrecktes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts in straßenbildprägender Lage gegenüber der Einmündung der Straße Am Berg. Das mit einem den Geländeanstieg ausgleichenden Quadersockel ausgestattete Gebäude ist traufseitig zur Straße orientiert und hat eine symmetrisch ausgeprägte Fassade. Charakteristische Merkmale sind die geschosshohen Streben, die paarweise zusammengestellten Fenster und die in der Mittelachse angeordnete, von schmalen Dielenfenstern flankierte Eingangstür. Besonders schützenswert sind die zweiflügelige Rahmen-Füllungstür mit Oberlicht und separater Verdachung sowie die vorgelagerte Freitreppe mit originalem Geländer. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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