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Freistehendes, von der Straße zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus südlich des Friedhofes. Das hochaufragende, durch einen hohen Natursteinsockel gekennzeichnete Gebäude zeigt auf der zur Straße orientierten Traufseite im Obergeschoss regelmäßiges Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit Riegelband, gleichmäßig gereihten Ständern und stark gekrümmten, geschosshohen Eckstreben. Alle übrigen Fachwerkwände sind möglicherweise im 19. Jahrhundert erneuert worden und haben wesentlich schwächere Hölzer. Das markante Gebäude in ortsbildprägender Position am Rande des östlichen Dorfkerns ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |