Kirchgasse 2, Kirche, Blick in das Kirchenschiff
Kirchgasse 2, Kirche, Ansicht von Nordosten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Laubach
Wetterfeld
  • Kirchgasse 2
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 169

1353 wird die Pfarrei Wetterfeld erstmals genannt, doch bestand sie sicher schon vorher, da für 1305 bereits ein Pleban erwähnt wird. Patronatsrecht über die um 1300 erbaute Kirche hatten zunächst die Ritter von Bellersheim, dann die Grafen von Solms-Lich, die es 1548 denen von Solms-Laubach abtraten.

Die am westlichen Ortsrand unweit der Hauptkreuzung gelegene Kirche wahrt als ältesten Teil einen mittelalterlichen Chorturm. An ihn war ursprünglich ein kleines, niedriges Schiff angebaut, das 1635 geplündert und 1749 abgerissen wurde.

An seiner Stelle entstand im gleichen Jahr ein wesentlich breiteres Schiff, das nun in der Höhe dem Turmschaft angepasst wurde. Es handelt sich um einen schlichten, von großen Rundbogenfenstern belichteten Rechteckbau mit hohem, verschiefertem Krüppelwalmdach.

Gleichzeitig mit dem neuen Kirchenschiff entstand auch der dreigeschossige, hölzerne Turmaufbau, der mit einer oktogonalen Laterne abschließt.

Wichtige Ausstattungsdetails sind die flach gedeckte Decke mit Stuckleiste, Hohlkehle und Deckenmedaillon mit plastisch ausgearbeitetem Pelikan sowie die Winkelempore mit Brüstungsmalereien einer Darstellung der zwölf Apostel, der vier Evangelisten und Jesu. Bedeutend ist auch die Orgelempore, auf deren Brüstung die Kreuzigungsszene, Luther, Paulus, Moses und Aaron dargestellt sind, die Orgel selbst aus dem frühen 19. Jahrhundert, die im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts angefertigte Kanzel, die so genannten "Freystände" und der neugotische Taufstein von 1876. Einschließlich der erhaltenen Reste der Kirchhofmauer ist die Kirche aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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