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Der aus zwei Teilbauten bestehende, kleine Gebäudekomplex liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche an der Hauptkreuzung des Ortes. Das ältere der beiden Gebäude (Nr. 3) hat zwei Geschosse und ist mit der Traufseite zum Kirchenvorplatz ausgerichtet. Es handelt sich um das eigentliche, 1697 erbaute Schulgebäude, in dem auch die Lehrerwohnung untergebracht war. Es ist heute verputzt, dürfte aber wie die Auskragungen und einige vorstehende Balkenenden erkennen lassen, insgesamt in Fachwerk erhalten sein. Der unmittelbar angesetzte, eingeschossige Anbau (Nr. 1) mit einem zusätzlichen Klassenraum besteht aus Lehmziegeln. Beide Gebäude, die eine übergreifende Einheit bilden, sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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