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Kleines zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf unregelmäßig zugeschnittener Hofreite. Von der Straße zurückliegend ist das Gebäude traufseitig orientiert. Es hat einen kräftigen Sockel und ist überwiegend verputzt. Das an der Giebelseite im Obergeschoss sichtbare Fachwerk des 17. Jahrhunderts zeigt einen symmetrischen Aufbau mit geschwungenen Streben, gegenläufigen Fußstreben, Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern an den Eckständern. Da das Fachwerkgefüge auch sonst erhalten ist, wie die Auskragung des Obergeschosses auf der Traufseite zeigt, wird das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |