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Das von der Straßenflucht weit zurückgesetzte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus bildet den hinteren Abschluss der Hofreite und liegt mit seiner rückwärtigen Traufseite an einer Verbindungsgasse zwischen Mühl- und Herrenhausgasse. Es ist vollständig verputzt, besitzt einen abgestuften Sockel und ein steiles Satteldach. Seine Proportionen, die Position der Fenster und die auf der Rückseite sichtbaren Balkenköpfe lassen auf einen Bau des 17. Jahrhunderts schließen. Zusammen mit der jüngeren Fachwerkscheune ist das langgestreckte, an der Hofseite mit einer überdeckten Freitreppe ausgestattete Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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