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Südlich des Pfarrhauses auf einer Anhöhe gelegene Gedenkstätte für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Die beiden Denkmale verfügen über eine Zuwegung von Süden und sind im Norden durch eine halbkreisförmige Einfriedung, auf welcher in regelmäßigen Abständen zehn Pfeiler aufgestellt sind, eingefasst. Das sarkophagähnliche Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges erhebt sich auf einem zweistufigen Sockel. Ein Polyeder wird beidseitig von drei rundbogig abschließenden Gedenktafeln flankiert und durch einen Natursteinquader mit aufgelegtem Kranz und Helm abgeschlossen.
Nördlich hiervon erhebt sich auf einem Postament aus Natursteinquadern ein sich nach oben konisch verjüngender, beidseitig von einer Kreuzform durchbrochener Quader, der eine Schale trägt.
Die Anlage mit den Denkmalen einschließlich der sie umgebenden Einfriedung ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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