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Das mit seiner Giebelseite in der Gassenachse gelegene zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist ein Bau des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts. Es hat einen Natursteinsockel und wurde offensichtlich im 19. Jahrhundert verändert. Zum ursprünglichen Fachwerkbestand gehören die profilierten Schwellen sowie die Strebefiguren im Obergeschoss, die mit gebogenen, weit gespreizten Streben, Halsriegeln und Gegenstreben ausgestattet sind. Das Fachwerk des Erdgeschosses ist schlicht durch geschosshohe Streben gestaltet. Das exponierte, den Straßenraum abschließende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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