Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vollständige Hofreite auf spitzwinklig zulaufendem Grundstück an der Ecke Laubacher Straße. Das Hauptgebäude der dreiseitigen Hofanlage, ein giebelständiges, nach hinten durch stumpfwinklig angesetzte Anbauten und eine Scheune erweiterte Fachwerkwohnhaus hat wichtige Überleitungsfunktion. Es ist mit einem niedrigen Natursteinsockel ausgestattet und zeigt regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk. Hauptmerkmale, die auf eine Erbauung im ausgehenden 18. Jahrhundert hindeuten, sind die kräftigen V-förmig profilierten Eckständer und geschosshohe Streben. Zusammen mit der Mauereinfriedung und dem giebelständigen Fachwerknebengebäude ist das Anwesen aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |