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Kleines traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus auf einem Natursteinsockel. Das zweigeschossige Gebäude weist rückwärtig einen jüngeren Anbau auf. Das Fachwerkgefüge fällt durch eine ungewöhnlich weite Ständerstellung auf und zeigt stark gebogene, von Schwelle bis Rähm reichende Streben. Bemerkenswert ist auch die traufseitig angeordnete Eingangstür, die als aufwändig gestaltete Rahmenfüllungstür ausgeführt ist. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |