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Gesamtanlage historischer Ortskern
Brandgasse 3-13, 2-8
Obergasse 1-17, 2-18
Schulgasse 1-15, 2-14
Siebenhäusergasse 1-7, 2-6
Untergasse 1-31, 2-8
Der einst durch Haingräben und zwei Tore gesicherte alte Ortskern von Bettenhausen entwickelt sich entlang der aus Unter- und Obergasse gebildeten Hauptachse. Von Südost nach Nordwest verlaufend, verbreitert sich die Untergasse und geht nach einer Kurve in die nach Nordosten gerichtete, zur Kirche hin ansteigende Obergasse über. Unterhalb der erhöht gelegenen, ummauerten Kirche an der platzartig erweiterten Kreuzung, die durch die Einmündungen der Brand- und Schulgasse in die Obergasse entsteht, liegt der eigentliche, durch die Kirche, das Rathaus und die Schule geprägte Dorfmittelpunkt. Er, sowie die westlich und östlich der Obergasse gelegenen Gassensysteme der Brand- und Siebenhäusergasse bzw. der Schulgasse, gehören ebenso wie der südlichste Abschnitt der Untergasse zum Bestand der Gesamtanlage, die mit ihrer nach dem Brand von 1635 entstandenen Bebauung aus geschichtlichen Gründen schutzwürdig ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |