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Sachgesamtheit Friedhof
Der Friedhof von Bettenhausen liegt mit einigem Abstand zur Bebauung nördlich des Ortes. Er besteht aus einem leicht trapezförmigen Areal mit altem Baumbestand. Schützenwerte Bestandteile der Sachgesamtheit sind die im 19. Jahrhundert entstandene Bruchsteinmauer einschließlich der vorgelagerten, kugelförmig zugeschnittenen Akazien, das von Sandsteinpfeilern flankierte schmiedeeiserne Tor und das auf die Hauptachse bezogene Denkmal für die Gefallenen des Krieges 1870/71, das als Obelisk mit Eisernem Kreuz und Inschrift gestaltet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |