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Das giebelständige, zweigeschossige, verputzte Fachwerkwohnhaus, das im Kern noch aus dem 17. Jahrhundert stammen dürfte, wie der Überstand des Obergeschosses vermuten lässt, liegt exponiert an der Ecke der rechtwinklig abknickenden Brandgasse. Es hat einen gestuften Sockel, einen rückwärtigen Anbau und wurde im Dachbereich vermutlich im 19. Jahrhundert verändert. Wichtiges Element ist das links angefügte Hüttenberger Tor mit konsolgestützter Verdachung, dockenförmiger Vergitterung über der Torfahrt und einer rautenförmigen Gliederung im Gefach über der Pforte. Haus und Tor sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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