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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus an der Ecke zur Brandgasse, das wegen des Geländeanstiegs mit einem kräftigen Sockel ausgestattet ist, steht stark exponiert und weit vorspringend am Fuße des Kirchhofes. Das 1671 errichtete Gebäude verfügt über symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit weit geschwungenen Streben an den Eck- und Bundständern, die mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln versehen sind. Bemerkenswert sind auch die mit geschuppten Säulen verzierten Eckständer, die am unteren und oberen Ende mit Voluten abschließen und die an der Traufseite befindliche Inschrift: "56 SO SPRICHT DER HERR HALTET GERICHT UND THUT GERECHTIGKEIT DENN MEN HEIL IST NAHE DAS ES KOMM UND MEIN GERECHTIGKEIT DAS SIE OFFENBAR WERE IST OF GERICHT DEN 16. MAJ ANNO 1671" Aufgrund seiner wichtigen ortsbildprägende Funktion ist das Gebäude aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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