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Die mit ihrer Rückseite direkt an die Kirchhofmauer angrenzende, zur Straße hin durch eine Einfriedung abgeschirmte Hofreite besteht aus einem traufständigen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, einer giebelständigen Scheune und mehreren Nebengebäuden. Der rückwärtig erweiterte, im Dachbereich sekundär veränderte Hauptbau wahrt im Obergeschoss und teilweise auch im Untergeschoss bauzeitliches Fachwerk des 17. Jahrhunderts. Charakteristische Merkmale sind das profilierte, umlaufende Quergebälk, die alte, ornamentierte Eingangstür und besonders die mit Halsriegeln, Kopfwinkelhölzern und stark gespreizten Streben ausgestatteten "Mannfiguren" im Obergeschoss. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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