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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus, das durch einen Teilwalmgiebel charakterisiert wird, steht an einer platzartigen Erweiterung der Obergasse östlich der Kirche. Es ist völlig verputzt bzw. im Giebel verschiefert, kann aber anhand seiner Proportionen der Fensterpositionen und der steilen Dachneigung als ein Bau des 17. oder 18. Jahrhunderts identifiziert werden. Zusammen mit seinem Anbau unter einem steilen Satteldach und dem Torpfosten, der mit einem stark stilisierten Pinienzapfenmotiv abschließt, ist das Haus aufgrund seiner markanten Lage aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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